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Unternehmenssanierung

Zahlungsunfähigkeit: Wann ist ein Unternehmen betroffen?

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungspflichten nicht erfüllt werden können. Für Geschäftsleitungen kann daraus unmittelbarer Handlungsbedarf entstehen.

6. November 2026

Zahlungsunfähigkeit ist ein zentraler Begriff des deutschen Insolvenzrechts. Nach § 17 der Insolvenzordnung ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

Eine Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn das Unternehmen seine Zahlungen eingestellt hat. In anderen Situationen kann eine genauere Prüfung erforderlich sein. Dabei kommt es unter anderem auf die verfügbaren Zahlungsmittel, die fälligen Verbindlichkeiten und deren kurzfristige Entwicklung an.

Nicht jede verspätete Zahlung bedeutet automatisch, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Ein kurzfristig behebbarer Engpass kann anders zu beurteilen sein als eine dauerhafte oder erhebliche Liquiditätslücke. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies zutrifft, muss anhand der konkreten Zahlen und der einschlägigen Rechtsprechung geprüft werden.

Für die Geschäftsleitung ist deshalb eine aktuelle Übersicht erforderlich: Welche Verbindlichkeiten sind bereits fällig? Welche Gelder sind tatsächlich verfügbar? Welche Zahlungen werden kurzfristig erwartet? Und wie verlässlich sind diese Erwartungen?

Bei einer GmbH oder anderen antragspflichtigen Gesellschaften kann Zahlungsunfähigkeit eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags auslösen. Der Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden; die gesetzliche Höchstfrist beträgt bei Zahlungsunfähigkeit drei Wochen. Diese Frist darf nicht unabhängig von den Umständen einfach abgewartet werden.

Bestehen ernsthafte Anzeichen, sollten Geschäftsleiter unverzüglich qualifizierte insolvenzrechtliche und steuerliche Unterstützung einbeziehen und ihre Entscheidungsgrundlagen dokumentieren.