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Rechtliches

Allgemeine Auftragsbedingungen

Für Beratungs-, Projekt- und Umsetzungsleistungen gegenüber Unternehmern. Gültig für Aufträge an die Angelus Managementberatungs und Service KG, soweit das Angebot auf sie Bezug nimmt.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Beratungs-, Projekt- und Umsetzungsleistungen der Angelus Managementberatungs und Service KG, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München („Angelus“), soweit das Angebot auf sie Bezug nimmt. Vertragspartei ist die im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag ausdrücklich benannte Gesellschaft. Andere Gesellschaften der Angelus-Gruppe verwenden eigene, gesondert geprüfte Bedingungen.

(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Auftraggeber“). Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Angelus ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von Angelus in Textform oder durch eine Auftragsbestätigung von Angelus zustande. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Angelus schuldet die vereinbarte Tätigkeit als Dienstleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen oder behördlichen Erfolg. Die Entscheidung über Zeitpunkt, Art und Umfang empfohlener oder abgestimmter Maßnahmen trifft der Auftraggeber in eigener Verantwortung — auch dann, wenn Angelus deren Umsetzung begleitet.

(3) Ergibt sich während der Durchführung die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen, weist Angelus den Auftraggeber darauf hin. Zusätzliche Leistungen werden nur auf Grundlage einer gesonderten Beauftragung in Textform erbracht und vergütet.

(4) Angelus ist berechtigt, qualifizierte Mitarbeitende anderer Gesellschaften der Angelus-Gruppe oder sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer einzusetzen, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Werden dabei personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies nur auf Grundlage der datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei Angelus.

§ 3 Keine Rechts-, Steuer- oder erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen

(1) Angelus erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Steuerberatung und keine erlaubnispflichtigen Finanz-, Wertpapier- oder Vermittlungsdienstleistungen.

(2) Soweit für die Durchführung rechtliche, steuerliche oder sonstige befugnisgebundene Leistungen erforderlich sind, werden diese von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder anderen befugten Dritten erbracht, die der Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten beauftragt. Angelus kann — sofern im Angebot vereinbart — deren Auswahl unterstützen und die Zusammenarbeit organisatorisch koordinieren.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt Angelus alle für die Durchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung und informiert unverzüglich über Umstände, die für den Auftrag von Bedeutung sein können.

(2) Angelus darf die vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Zahlen als vollständig und richtig zugrunde legen. Eine Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit schuldet Angelus nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt ist.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.

§ 5 Vergütung, Auslagen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot (z. B. Tagessätze, Stundensätze, Pauschalen oder Projekthonorare). Ist keine Vergütung vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung üblichen Sätze von Angelus.

(2) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden gesondert gemäß Angebot erstattet.

(3) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Angaben zum voraussichtlichen Zeit- und Kostenaufwand sind unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart sind. Zeichnet sich eine Überschreitung um mehr als 20 % ab, informiert Angelus den Auftraggeber unverzüglich; der Auftraggeber kann dann entscheiden, ob der Auftrag im erweiterten Umfang fortgesetzt oder auf den bisherigen Umfang begrenzt wird.

§ 6 Vorschüsse, Rechnungen, Zahlung

(1) Angelus kann angemessene Vorschüsse sowie Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen. Die Tätigkeit beginnt, sofern vereinbart, nach Eingang des ersten Vorschusses.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Vorschussrechnungen innerhalb von 7 Tagen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Verzugseintritt richtet sich nach § 286 BGB; Verzugszinsen und Verzugspauschale nach § 288 BGB.

(3) Bei Zahlungsverzug kann Angelus nach vorheriger Ankündigung in Textform weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Beträge zurückhalten.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(5) Einwendungen gegen Rechnungen soll der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform unter Angabe der beanstandeten Positionen erheben, damit sie zeitnah geklärt werden können. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 7 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Angelus behandelt alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen über den Auftraggeber vertraulich und verpflichtet eingesetzte Mitarbeitende und Subunternehmer entsprechend. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die Angelus rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

(3) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit Angelus personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

§ 8 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Angelus in Textform, ausgenommen die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater des Auftraggebers sowie an Behörden und Gerichte, soweit gesetzlich erforderlich. Dritte werden durch eine Weitergabe nicht in den Schutzbereich des Vertrags einbezogen.

§ 9 Haftung

(1) Angelus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nur, wenn sie im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag individuell vereinbart ist.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Angelus.

(5) Für Leistungen, die vom Auftraggeber unmittelbar beauftragte Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Detekteien, IT-Forensiker) erbringen, haftet Angelus nicht, soweit nicht eine eigene Pflichtverletzung von Angelus bei deren Koordination vorliegt.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Angebot. Ist dort nichts geregelt, kann ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Angelus liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt oder seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt.

(3) Bei Vertragsbeendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Auslagen zu vergüten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach den gesetzlichen Vorschriften oder bei ausdrücklicher Vereinbarung im Angebot.

§ 11 Interessenkonflikte

Angelus informiert den Auftraggeber, sobald erkennbar wird, dass eine Gesellschaft der Angelus-Gruppe in derselben Angelegenheit eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt oder für einen anderen Beteiligten tätig ist. Die Parteien stimmen das weitere Vorgehen dann gemeinsam ab.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Angelus ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fassung 05.11.2026