Unternehmenssanierung
StaRUG: Wie funktioniert eine Restrukturierung vor der Insolvenz?
Das StaRUG bietet Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Rahmen, um finanzielle Verbindlichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu restrukturieren.
6. November 2026
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz wird meist als StaRUG bezeichnet. Es bietet Unternehmen Instrumente, um finanzielle Schwierigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu bewältigen.
Im Mittelpunkt steht der Restrukturierungsplan. Er kann vorsehen, dass bestimmte Forderungen oder Rechte verändert werden. Damit sollen die finanziellen Grundlagen des Unternehmens neu geordnet und eine drohende Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden.
Ein Unterschied zur rein freiwilligen Einigung besteht darin, dass ein Plan unter gesetzlichen Voraussetzungen auch gegenüber einzelnen Beteiligten wirken kann, die ihm nicht zugestimmt haben. Dafür müssen unter anderem die Regeln zur Gruppenbildung, Abstimmung und gegebenenfalls gerichtlichen Bestätigung beachtet werden.
Der Zugang zum Restrukturierungsrahmen setzt grundsätzlich drohende Zahlungsunfähigkeit voraus. Nicht alle Forderungen können durch einen Restrukturierungsplan gestaltet werden. Arbeitnehmerforderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis sind beispielsweise ausgenommen.
Ein StaRUG-Verfahren verschafft einem Unternehmen nicht automatisch neues Geld. Die Fortführung des Betriebs und die Umsetzung des Plans müssen wirtschaftlich tragfähig und ausreichend finanziert sein.
Auch die Vorbereitung ist entscheidend. Ein Unternehmen sollte seine wirtschaftliche Lage, die betroffenen Gläubiger, den Finanzierungsbedarf und mögliche Alternativen sorgfältig prüfen.
Wenn während einer Restrukturierung Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt, gelten besondere gesetzliche Regelungen. Ob und wie das Verfahren fortgeführt werden kann, bedarf dann einer unmittelbaren rechtlichen Prüfung.
