Unternehmenssanierung
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Das Frühwarnsignal für Unternehmen
Drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass bestehende Zahlungspflichten voraussichtlich künftig nicht bei Fälligkeit erfüllt werden können. Frühzeitige Planung eröffnet Handlungsmöglichkeiten.
6. November 2026
Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungspflichten im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen.
Anders als bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit richtet sich der Blick auf die zukünftige Entwicklung. Nach § 18 Insolvenzordnung ist dafür in aller Regel ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen.
Die Einschätzung erfordert eine realistische Planung. Dazu gehören verfügbare Zahlungsmittel, erwartete Kundenzahlungen, laufende Kosten, Kreditverpflichtungen und andere bekannte Zahlungsabflüsse.
Besonders wichtig ist die Qualität der Annahmen. Ein Unternehmen sollte unterscheiden zwischen bereits gesicherten Mitteln und Finanzierungen, über die lediglich gesprochen wird. Ebenso sollten erwartete Umsätze auf nachvollziehbaren Grundlagen beruhen.
Drohende Zahlungsunfähigkeit allein löst grundsätzlich noch keine gesetzliche Insolvenzantragspflicht aus. Sie kann jedoch ein wichtiger Zeitpunkt sein, um Maßnahmen vorzubereiten.
Abhängig von der Lage kommen beispielsweise Verhandlungen mit Finanzierungspartnern, Veränderungen im operativen Geschäft oder die Prüfung eines Restrukturierungsplans nach dem StaRUG infrage.
Die Prognose sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden. Wenn sich die Lage verschlechtert, kann aus einer drohenden eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit werden. Deshalb sollten Unternehmen frühzeitig fachlichen Rat einholen.
